Beitragsordnung

§ 1 Grundlage

Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder.

Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 6 der Vereinssatzung in der Fassung vom 18.03.2025.

§ 2 Beitragshöhe

Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von mindestens 8 Euro pro Monat zu zahlen. Eine jährliche Zahlungsweise im Voraus ist möglich. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni des Jahres ist der volle, danach der halbe Jahresbeitrag zu zahlen.

Auf Antrag an den Vorstand gilt ein ermäßigter Beitrag in Höhe von 2 Euro im Monat.

Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.

§ 3 Zahlungsform

Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Barzahlung, Lastschriftverfahren oder Kontoüberweisung zu zahlen.

Das Vereinskonto wird bei der GLS-Bank geführt, IBAN: …, BIC: … .

Die Mitglieder, die das Lastschriftverfahren nutzen, müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.

§ 4 Gebühren

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

§ 5 Datenverarbeitung

Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO verarbeitet und gespeichert.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 18.03.2025 in Kraft.